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30.09.2023 Immobilienverkauf in Gielsdorf

Öffentliche Ausschreibung

Gemäß Beschluss des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus Gielsdorf soll das „Knusperhäuschen“ der Kirchengemeinde, ein kleiner denkmalgeschützter Fachwerkhof aus dem 18. Jahrhundert in der Kirchgasse 51 in Alfter-Gielsdorf, an Privatperson(en) zu Wohnzwecken verkauft werden.

Das Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 67 qm (ohne weitere Ausbaureserve) sowie angrenzende Nebengebäude. Im Wohngebäude stehen neben Küche/Diele und Bad noch vier weitere kleine Räume auf zwei Etagen mit ausgebautem Dachgeschoss zur Verfügung. Die Immobilie ist vermietet und der Mieter ist an einer langfristigen Fortsetzung des Mietverhältnisses interessiert. Der Zustand der Immobilie ist renovierungsbedürftig. Es ist kein Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück vorhanden. Das Grundstück, auf dem die Immobilie erbaut ist, hat eine Größe von 146 qm und wird im Erbbaurecht vergeben.

Die Kirchengemeinde verbindet mit dem Verkauf unter anderem das Ziel, dass die Immobilie vom Käufer denkmalgerecht renoviert und dauerhaft in einem guten Zustand erhalten wird.

Es wird ein Erbbauzins von jährlich 3.095,20 Euro erhoben. Das Mindestgebot liegt bei 52.000,00 Euro. Besichtigungen sind aufgrund des bestehenden Mietverhältnisses nur eingeschränkt möglich. Bitte wenden Sie sich für Terminabsprachen, Bewerbungen oder Fragen per E-Mail an den Kirchenvorstand unter: vorstand@kv-gielsdorf.de.

Falls Sie ernsthaftes Interesse am Erwerb der Immobilie unter Abschlusseines Erbbaurechtsvertrages haben, geben Sie bitte ein schriftliches Kaufangebot mit Ihren vollständigen Kontaktdaten in einem mit "Kaufangebot Fachwerkhof, KG St. Jakobus" beschrifteten verschlossenen Umschlag bis zum 27. Oktober 2023 im Pastoralbüro Alfter, Lukasgasse 8, 53347 Alfter ab. Bitte geben Sie dabei auch den von Ihnen vorgesehenen wohnlichen Verwendungszweck der Immobilie an.

Die Vergabe liegt im Ermessen der Kirchengemeinde. Ein Anspruch auf Durchführung eines Bieterverfahrens, Offenlegung abgegebener Gebote oder Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht. Die Kirchengemeinde entscheidet völlig frei, mit wem sie Vertragsverhandlungen aufnimmt.

Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus

- Der Kirchenvorstand -